Die Speziallager der SBZ, bezeichnet als Internierungslager, waren dem Volkskommissariat für innere Angelegenheiten (NKWD; seit 1946 MWD, d.i. Ministerium für innere Angelegenheiten) unterstellt, das dafür eine eigene Abteilung „Spezlager“ hatte.
Vom Leiter des NKWD, Lawrenti Berija, wurde am 4. Juli 1945 Iwan A. Serow zum „Bevollmächtigten des NKWD für die Gruppe der Sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland“ ernannt.
Ihm unterstellt war Michail J. Swiridow als Leiter der Abteilung Speziallager des NKWD. Die zentrale Verwaltung der 10 Speziallager befand sich im Lager Nr. 3 – Berlin-Hohenschönhausen. Aufschluss über die Begründung von Inhaftierungen gaben erst die Einsichten in die Archive des NKWD über die Speziallager nach 1990.
Darin fanden sich die Richtlinien für den Umgang mit bestimmten Personengruppen nach der Besetzung der deutschen Gebiete, die folgendermaßen lauteten:
Befehl des Volkskommissars für Inneres der UdSSR Nr. 00315
Zur teilweisen Abänderung des Befehls des NKWD der UdSSR Nr. 0016 vom 11. Januar 1945’ vom 18. April 1945 In teilweiser Abänderung des Befehls des NKWD der UdSSR Nr. 0016 vom 11. Januar 1945 befehle ich:

 

1. Von den Frontbevollmächtigten des NKWD der UdSSR sind künftig beim Vorrücken der Truppen der Roten Armee auf das vom Feind befreite Territorium bei der Durchführung tschekistischer Maßnahmen zur Säuberung des Hinterlandes der kämpfenden Truppen der Roten Armee von feindlichen Elementen zu verhaften: …
Zu ihnen gehörten unter Punkt 1. b), c), f) Angehörige des Deutschen Geheimdienstes, die im Hinterland agieren könnten; Betreiber illegaler Funkstationen, Druckereien, Waffenlager; Mitarbeiter von Gestapo und SD und sonstiger Straforgane – also Personengruppen, die politisch-militärische Bedeutung hatten.

 

Daneben erstreckte sich der Befehl auf die Verhaftung von
a) Spione(n), Diversanten und Terroristen der Deutschen Geheimdienste;
d) aktive Mitglieder der nationalsozialistischen Partei;
e) Führer der faschistischen Jugendorganisationen auf Gebiets-. Stadt- und Kreisebene; …
also auf bestimmte Funktionsträgergruppen des Naziregimes. Die Verhaftungen geschahen allerdings unter großer Willkürlichkeit, so dass zahllose völlig Unschuldige sich als Diversanten, Spione oder Werwolfsangehörige in einem Speziallager der SBZ wiederfanden.

Speziallager auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone

Die Verhaftungskategorien bestimmten die Ermittlungen des NKWD und die Registraturen der Lager auch für die Zeit nach dem Kriegsende und in den folgenden Jahren.

 

Der auch in dem Berija-Befehl enthaltene Punkt 7 wurde nicht beachtet, nämlich
Invalide(n), Kranke, Arbeitsunfähige, Alte über 60 Jahre und Frauen, die nicht unter die Bestimmungen nach Pkt. 1 des vorliegenden Befehls fielen, sind freizulassen.
Sie wurden den „sonstigen verdächtigen Elementen“ zugeordnet und verschwanden in Lagern.