Die Verhaftung

Die Verhaftungen, vielfach infolge von Denunziationen, geschahen meistens nachts in der Wohnung des zu Verhaftenden und waren mit einer flüchtigen Hausdurchsuchung durch das Verhaftungskommando verbunden.
Das Verhaftungskommando bestand in der Regel aus einem NKWD-Offizier mit oder ohne Dolmetscher, mehreren schwer bewaffneten Wachsoldaten und einem deutschen Polizisten oder Hilfspolizisten. Sie erfolgte aber auch alternativ auf der Arbeitsstelle, unversehens auf der Straße oder durch eine Einbestellung zu einer örtlichen Dienststelle. Vorgegebene Gründe waren: angeblicher Waffenbesitz oder eine Personenüberprüfung.
Der Verhaftete wurde von den Wachsoldaten zur nächstgelegenen Dienststelle des NKWD geführt und dort, nach Abnahme von Gürtel, Schnürsenkeln, allen Wertsachen und metallenen Gegenständen, in der Regel in einem Keller eingesperrt.

Die Verhöre

Die fast immer mehrstündigen Verhöre der Verhafteten fanden gewöhnlich nachts statt. Vorwiegend stehend hatte der Häftling die Vernehmung durch den Offizier zu ertragen. Die Fragen und Antworten wurden von Dolmetscherinnen übersetzt, die vielfach der deutschen Sprache nur bedingt mächtig waren. Das vielseitige Protokoll wurde vom Vernehmer handschriftlich in Russisch abgefasst. Der Verhaftete hatte dann Seite für Seite zu unterschreiben, ohne Kenntnis des Inhalts. Während der Verhöre und bei Unterschriftsverweigerugen wurden viele Verhaftete brutal, manchmal bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen.
In den NKWD-, im damaligen Sprachgebrauch GPU-Kellern, waren Schläge und Vergewaltigungen an Tagesordnung. Die Häftlinge wurden nach Abschluss ihrer Vernehmung, unter katastrophalen hygienischen Verhältnissen und bei völlig unzureichender Ernährung, in Sammelzellen untergebracht.
Sie wurden dort bis zu ihrer Überführung in ein Speziallager mehrere Tage oder Wochen festgehalten.