Die Alliierten der Antihitlerkoalition legten vor der Besetzung Deutschlands fest, dass deutsche Staatsbürger, die das nationalsozialistische System aktiv gestützt und gefördert oder sich wegen Menschrechtsverletzungen schuldig gemacht hatten, zu inhaftieren seien.
Dazu wurden von den USA- und UdSSR-Administrationen Arrestvorschriften als Verhaftungsgrundlage für die Besatzungseinheiten erarbeitet. Beide Richtlinien, die genau zu verhaftende Funktionsträgergruppen des Naziregimes auflisteten, enthielten jedoch eine Gummiklausel.
USA-Richtlinie, Pkt. n)
(Zu verhaften sind) „alle Personen, die in Freiheit verbleibend, die Verwirklichung der Ziele ihrer Militärregierung gefährden.“
UdSSR-Befehl 0016 vom 11. Januar 1945
(Zu verhaften sind) „sonstige verdächtige Elemente“.
Es wurden verhaftet:
0
Sowjetische Besatzungszone
0
Amerikanische Besatzungszone
0
Britische Besatzungszone
0
Französische Besatzungszone
Zweck der Internierung sollte die Schuldfeststellung der Verhafteten sein mit Bestimmung der Dauer ihres Freiheitsentzugs. In den westlichen Lagern hatten die Insassen meist Kontakt zu ihren Angehörigen, angemessene Verpflegung und medizinische Betreuung, so dass die Sterberate sehr niedrig war. Die Schuldfeststellung erfolgte zügig. Es gab Umerziehungsmaßnahmen.
Mitte 1946 waren bereits mehr als die Hälfte der Verhafteten entlassen und wurden in ein Entnazifizierungsprogramm eingegliedert.
In den 10 Speziallagern des NKWD, des Volkskommissariats für innere Angelegenheiten der UdSSR, gab es keine Schuldfeststellung. Es wurden sogar inhaftierte Funktionsträger Nazideutschlands in der inneren Lagerverwaltung und -polizei eingesetzt.
Infolge der katastrophalen Verhältnisse in den Lagern starben nach sowjetischen Unterlagen bis 1950 42.889 Personen, also 35%! Umerziehungsmaßnahmen gab es in den Lagern nicht. Sie dienten lediglich zum Freiheitsentzug, befehlsentsprechend ohne Kontakt zur Außenwelt.
Erst im Sommer 1948 erfolgten die ersten Entlassungen, begleitet von dem unter Strafandrohung erteilten Gebot, über das Erlebte zu schweigen. Eine Information über den Tod von Inhaftierten gab es für die Angehörigen bis 1993 nicht.

Ketschendorf – schlimmstes Lager

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Tote
0%
Sterberate

Männer, Frauen, Kinder angezeigt – denunziert – abgeholt, für Jahre spurlos verschwunden.

Die Eingangsschleuse des Lagers Ketschendorf – das Foto entstand erst nach der Auflösung des Lagers